Download der Allgemeinen Verkaufsbedingungen - WebShop über unsere Corporate Website.

Allgemeine Verkaufsbedingungen der ProMinent Deutschland GmbH WebShop


1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der ProMinent Deutschland GmbH, Maaßstr. 32/1, 69123 Heidelberg (nachfolgend „Anbieter“) und dem Geschäftskunden (nachfolgend „Besteller“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Geschäftskunden in diesem Sinne sind Unternehmer (§ 14 BGB) mit Geschäftssitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Der vorstehende Satz gilt auch dann, wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder seine Leistung vorbehaltlos erbringt oder auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

1.2 Rechtsverbindliche Anzeigen und Erklärungen einer Partei gegenüber der anderen Partei und/ oder einem Dritten müssen schriftlich abgegeben werden. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Anbieters nicht berechtigt, hiervon abweichende Abreden zu treffen. 

1.3 Zur Wahrung der hierin bestimmten Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.


2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln im WebShop des Anbieters stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. 

2.2 Mit dem Absenden einer Bestellung über den WebShop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Besteller eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller seine Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken des Buttons „AGB akzeptieren“ diese AGB akzeptiert. An die Bestellung ist der Besteller für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.

2.3 Der Anbieter wird den Zugang der über den WebShop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

2.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch eine Annahmeerklärung („Auftragsbestätigung“) oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annimmt.

 Mit Auftragsbestätigung, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und soweit vorhanden der Auftragsbestätigung) dem Besteller vom Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert, siehe auch die Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://shop.prominent.de/datenschutz).

2.5 Bestellungen kann der Anbieter nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen. Den Mindestbestellwert ist den im WebShop bereit gestellten Preisinformationen zu entnehmen.


3. Umfang der Lieferungen und Leistungen

3.1 Angaben des Anbieters zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich und dienen nur der Individualisierung des Vertragsgegenstandes. Sie sind keine Beschaffenheitsmerkmale. 

3.2 Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Einzelteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Änderungen und Abweichungen gelten in jedem Fall dann als genehmigt, wenn der Besteller die Ware vorbehaltlos annimmt. 

3.3 Gehört Software zum Leistungsumfang, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Objektcode eingeräumt. Dieses Recht ist auf die ausschließliche Nutzung in Verbindung mit dem gelieferten Produkt sowie allein zu dem vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt. Die Software ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch vorgesehen; auf Anfrage werden die bekannten, versionsabhängigen Systembeschränkungen und Fehler der Software zur Verfügung gestellt. Überlässt der Anbieter dem Besteller im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege der Software Ergänzungen (z.B. Patches) oder eine Neuauflage (z.B. durch Updates, Upgrades), so unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieser AGB. Die Software kann Open-Source-Software oder Drittsoftware beinhalten. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den Lizenzen, die für die Open-Source-Software oder Drittsoftware gelten, haben diese Open-Source-Software- oder Drittsoftware-Lizenzen Vorrang in Bezug auf die Leistungen (oder Teile davon), die Gegenstand dieser Open-Source-Software- oder Drittsoftware-Lizenzen sind. Der Besteller ist zur Vervielfältigung der Software berechtigt, wenn und soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig ist. Der Kunde ist berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, soweit diese zur Sicherung der künftigen Nutzung der Software sowie zu Zwecken einer den betrieblichen Anforderungen des Bestellers entsprechenden Datensicherung und Archivierung erforderlich sind. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Codes der Software unter den Voraussetzungen des § 69d Abs. 1 UrhG bleibt unberührt. Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig. Die Dekompilierung der Software ist nur zulässig, soweit die in § 69e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen. Die hierdurch gewonnenen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von § 69e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden.

3.4 Der Anbieter ist zu Teillieferungen im handelsüblichen Umfang berechtigt. 

3.5 Bei Lieferungen ins Ausland stehen die Lieferungen und Leistungen des Anbieters unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Beschränkungen entgegenstehen. Der Besteller ist verpflichtet alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren verlängern Liefertermine und Lieferfristen entsprechend. Soweit erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden, gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind insoweit ausgeschlossen. Alle Produkte, die einer Ausfuhrbeschränkung unterliegen, werden vom Anbieter ausschließlich zur Benutzung und zum Verbleib in dem vom Besteller angegebenen Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Besteller die Wiederausfuhr von Produkten, ist er verpflichtet, die einschlägigen Ausfuhrbestimmungen einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Produkten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen dieser Bestimmungen ist dem Besteller untersagt.


4. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

4.1 Sämtliche Preisangaben im WebShop des Anbieters sind grundsätzlich Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Die Versandkosten sind in den Preisangaben im WebShop angegeben. Der Preis einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor die Bestellung abgesendet wird.

4.3 Wenn der Anbieter die Bestellung gemäß Ziffer 3.4 erfüllt, entstehen dem Besteller nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Bestellers, werden für jede Teillieferung Versandkosten berechnet.

4.4 Rechnungsbeträge sind spätestens binnen zwei (2) Wochen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto des Anbieters. 

4.5 Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen; das Recht zur Geltendmachung weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

4.7 Bei Bestellungen von Bestellern mit Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich der Anbieter vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkasse-vorbehalt). Falls der Anbieter von dem Vorkasse-vorbehalt Gebrauch macht, wird er den Besteller hiervon unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Rechnungsbetrages.

4.8 Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.

4.9 Der Besteller darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.


5. Lieferung

5.1 Die Lieferung erfolgt gemäß Incoterm 2020 DAP.

5.2 Vom Anbieter in Aussicht gestellte Termine für Lieferungen und Leistungen und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich verbindlich vereinbart wurde.

5.3 Falls im Einzelfall vom Anbieter ausdrücklich Lieferzeiten angegeben werden, berechnen sich diese vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). 

5.4. Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare oder für den Anbieter nicht beeinflussbare Ereignisse (z.B. Auswirkungen der Covid-Pandemie, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Anbieter die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In Fällen solch vorübergehender Hindernisse verlängern sich die verbindlichen Liefertermine und Lieferfristen bis zum Wegfall der Hindernisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. 

5.5 Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug, gelten Liefertermine und Lieferfristen mit Erklärung der Versandbereitschaft durch den Anbieter als eingehalten.

5.6 Gerät der Anbieter mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, kann der Besteller Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens, höchstens jedoch für jede volle Woche der Verspätung einen Betrag von 0,5 % und insgesamt höchstens 5 % des jeweils vereinbarten Preises für die Lieferung oder Leistung verlangen. Für diese Haftungsbeschränkung gilt Ziffer 9 entsprechend. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Anbieter schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.


6. Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Lagerkosten

6.1 Versandart und Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters. Die Verpackung erfolgt grundsätzlich in Standard-verpackungen des Anbieters.

6.2 Die Gefahr geht bei reinen Lieferungen spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. 

6.3 Verzögert sich der Versand infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr ab dem Tag auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Anbieter dies dem Besteller angezeigt hat.


7. Gewährleistung, Mängel

7.1 Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder soweit der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat, oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. 

7.2 Die Ware ist unverzüglich nach Lieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig durch diesen zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn dem Anbieter nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Besteller genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Anbieter nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. 

7.3 Die Aufstellung, Montage, Installation und Inbetriebnahme der Produkte des Anbieters darf nur durch qualifizierte Fachkräfte unter Einhaltung der Vorgaben des Anbieters und der einschlägigen technischen Normen erfolgen.

7.4 Auf Verlangen des Anbieters ist ein beanstandeter Liefergegenstand zur Besichtigung und Prüfung bereit zu halten oder frachtfrei an den Anbieter zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Anbieter die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

7.5 Befindet sich der Liefergegenstand außerhalb von Deutschland, hat der Besteller die hierdurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere die Kosten der Rücksendung des Liefergegenstandes oder die für den Anbieter bzw. seine Erfüllungsgehilfen entstehenden Wegekosten zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Tragung der entstehenden Mehrkosten dem Besteller unzumutbar ist. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Anbieters nach § 439 Abs. 3 BGB die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßigen Kosten zu verweigern. 

7.6 Der Weiterverkauf, der Einbau bzw. die Installation sowie die sonstige Nutzung und Verwendung eines gerügten oder beanstandeten Gegenstandes gilt als Genehmigung des Gegenstandes als vertragsgemäß durch den Besteller. 

7.7 Bei Mängeln der gelieferten Gegenstände ist der Anbieter nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Änderungen der Nacherfüllungsleistung im Vergleich zur ursprünglichen Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, dem Maß oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht beeinträchtigen, keine Garantie vorliegt und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind.

7.8 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Unterlassen empfohlener Wartung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht voraus-gesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.9 Alle Maßnahmen zur Mangelbeseitigung und insbesondere die Nacherfüllung nach Ziffer 7.7 erfolgen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sofern nichts anderes individuell vereinbart oder ein Mangel gem. Ziffer 7.7 anerkannt wurde. Die Nacherfüllung als Kulanz hemmt die ursprüngliche Verjährung für einen Zeitraum von drei Monaten ab Ablieferung. Die Regelungen dieser Ziffer 7 gelten entsprechend. Im Übrigen sind bei der Nacherfüllung aus Kulanz der Neubeginn der Verjährung gem. § 438 Abs. 2 Alt. 2 BGB und die Gewährleistung ausgeschlossen. Ziffer 7.2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.

7.10 Kosten und Aufwendungen, die dem Anbieter durch eine unberechtigte Mängelrüge oder –anzeige entstehen, hat der Besteller zu erstatten. 

7.11 In allen Fällen ist der Besteller verpflichtet, alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Aufwand zum Zwecke der Nacherfüllung möglichst gering zu halten. 

7.12 Bei jeder Rück- oder Einsendung von Waren hat der Besteller die Ursprungsrechnung oder den Ursprungslieferschein beizulegen und den Rückgabegrund und die Artikelnummer anzugeben. Jeder Rücksendung muss ein Rücklieferschein sowie die Dekontaminationserklärung gem. Ziff. 11.1 beigefügt werden.

7.13 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne Zustimmung des Anbieters den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt, insbesondere Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller oder ein von ihm beauftragter Dritter unsachgemäß nachbessert, ohne dass er dem Anbieter zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat. Für die aufgrund der vom Besteller oder von ihm beauftragten Dritten vorgenommenen Änderungen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

7.14 Eine im Einzelfall mit dem Besteller vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

7.15 Ein Sachmangel gilt nur als anerkannt, wenn der Anbieter dies ausdrücklich bestätigt. Verhandlungen über Rügen oder die Mithilfe bei der Fehler- oder Ursachenermittlung gelten nicht als Anerkenntnis und hindern nicht den Einwand des Anbieters, dass die Rüge nicht rechtzeitig erhoben wurde oder nicht berechtigt war.

7.16 Der Anbieter gibt weder eine gesonderte Garantie für die Qualität der Liefergegenstände noch eine sonstige Beschaffenheitsgarantie ab. Soweit Angestellte des Anbieters vor Vertragsschluss Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie gemäß Ziffer 1.2 bestätigt werden.

7.17 Hat der Besteller Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung vergeblicher Aufwendungen, so unterliegt ein solcher Anspruch der Haftungsbeschränkung der Ziffer 9.


8. Schutzrechte 

8.1 Verletzt die zweckentsprechende und vertragsgemäße Nutzung eines Liefergegenstandes ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten, wird der Anbieter nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder sich oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Gleiches gilt, wenn der Anbieter ein Nutzungsrecht nur zu für ihn nicht zumutbaren Bedingungen erwirken könnte. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers unterliegen den Beschränkungen der Ziff. 9.

8.3 Der Besteller ist verpflichtet, den Anbieter über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich zu informieren und dem Anbieter alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen zu ermöglichen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters darf er keine Erklärungen abgeben oder Handlungen vornehmen, die gegenüber dem Dritten ein Anerkenntnis oder Zugeständnis darstellen. 

8.4 Ansprüche des Bestellers nach dieser Ziff. 8 sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung darin begründet liegt, dass der Besteller den Liefergegenstand verändert, ihn nicht zweckmäßig oder zusammen mit anderen, nicht vom Anbieter gelieferten Produkte verwendet, oder sofern der Liefergegenstand nach Entwürfen, Vorgaben oder Anweisungen des Bestellers gefertigt wurde. In diesen Fällen stellt der Besteller den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden, und erstattet dem Anbieter alle damit verbundenen Kosten, auch Rechtsanwaltskosten und Aufwendungen.

8.5 Stellt die Schutzrechtsverletzung einen Rechtsmangel dar, gilt im Übrigen Ziff. 7. 

8.6 Der Anbieter hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die in seinem Online Shop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Der Besteller darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne die vorherige Zustimmung des Anbieters zu verändern.


9. Haftung und Schadensersatz 

9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Ansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

9.2 Der Anbieter haftet darüber hinaus für Schäden oder vergebliche Aufwendungen wenn sie vom Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, oder durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung verursacht worden sind. 

9.3 Bei durch nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, bei einfacher Fahrlässigkeit des Anbieters und bei durch Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen des Anbieters verursachten Schäden ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und einen Betrag von EUR 250.000,00 je Schadensfall beschränkt.

9.4 Im Übrigen und soweit nicht in einem Vertrag oder diesen AGB ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist die Haftung des Anbieters auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ausgeschlossen. 

9.5 Diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9.6 Soweit der Anbieter technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis (Konto-korrentvorbehalt). 

10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung des fälligen Preises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware entsprechend heraus zu verlangen. Zahlt der Besteller den fälligen Preis nicht, darf der Anbieter nur dann zurücktreten, wenn er dem Besteller zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch den Anbieter ist ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Sofern der Besteller dennoch eine Verpfändung des Liefergegenstandes vornimmt, ist der Anbieter ohne Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dem Anbieter entstandenen Ausfall.

10.3 Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Anbieter jedoch bereits jetzt seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den jeweiligen Abnehmer mit allen seinen Nebenrechten ab, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach einer Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Abtretung ist jedoch auf die Höhe des Betrages beschränkt, der dem Anspruch des Anbieters gegen den Besteller aus dieser Lieferbeziehung entspricht. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Anbieter die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses kann der Anbieter verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

10.4 Eine Verarbeitung und Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für den Anbieter vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Besteller tritt dem Anbieter auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Anbieters ab, die dem Besteller durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

10.5 Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Anbieter anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für den Anbieter. Er hat es gegen übliche Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl, Wasser u.ä. in gebräuchlichem Umfang zu versichern. Der Besteller tritt dem Anbieter bereits jetzt seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der vorgenannten Art gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen, in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab.

10.6 Übersteigt der realisierbare Wert der dem Anbieter zustehenden Sicherheiten dessen Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Anbieter auf Verlangen des Bestellers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Anbieters verpflichtet.


11. Dekontaminationserklärung und Reparaturbedingungen 

11.1 Der Besteller verpflichtet sich durch rechtsverbindliche Erklärung (Dekontaminationserklärung) den Leistungsgegenstand oder Teile desselben, der/ die zur Reparatur oder Wartung bestimmt sind, einer fachgerechten Reinigung zu unterziehen bevor er diese an den Anbieter oder von diesem beauftragte Dritte versendet, um eine Gefährdung des Anbieters/ der Dritten durch Kontaminationen auszuschließen. Der Leistungsgegenstand ist frei von allen entzündlichen, giftigen, ätzenden, gesundheitsschädlichen oder reizenden oder sonstigen gesundheitsgefährdenden Stoffen oder sonstigen als gefährlich eingestuften Zubereitungen in gefahrbringender Menge an den Anbieter zu senden. Dabei ist die Dekontaminationserklärung zwingend außen an der Sendung der Geräte anzubringen und das entsprechende Sicherheitsdatenblatt des im Prozess verwendeten Mediums beizulegen. Ist der Sendung keine Dekontaminationserklärung und/oder kein Sicherheitsdatenblatt beigefügt oder ist die Dekontaminationserklärung in einer anderen Sprache als der deutschen oder englischen Sprache ausgefüllt, ist der Anbieter berechtigt, die Bearbeitung der Sendung zu verweigern. Dem Anbieter im Zusammenhang hiermit entstandene Kosten, insbesondere auch der Rücksendung, hat der Besteller zu tragen. Die Dekontaminationserklärung steht auf der Homepage des Anbieters (www.prominent.de) zum Download zur Verfügung. Ausschließlich diese Dekontaminationserklärung ist durch den Besteller zu verwenden und diese ist ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache auszufüllen. Für die Einsendung von Geräten gilt im Übrigen Ziff. 7.12 entsprechend.

11.3 Erfolgt die Reparatur beim Besteller, so hat der Besteller dem Anbieter die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Besteller vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten, die durch die Reparatur verursacht wurden, gehen zu Lasten des Bestellers. Leistungsgegenstände, die zunächst für die Erstellung eines Kostenvoranschlags für eine Reparatur eingesendet wurden, für die aber nach Zusendung eines Kostenvoranschlages und zweifacher Erinnerung keine Bestellung für die erforderliche Reparatur eingeht, kann der Anbieter auf Kosten des Bestellers zurücksenden. 


12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Streitbeilegung  

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, wenn der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, der Sitz des Anbieters. Dieser ist jedoch berechtigt, Klage auch am Sitz des Bestellers zu erheben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.


13. Salvatorische Klausel

Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Oktober 2021, ProMinent Deutschland GmbH